AGB

In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes werden die nachfolgenden Bedingungen mit Abschluss des Reisevertrages vereinbart :

1.) Abschluss des Reisevertrags
Der Reisevertrag, der bei Anmeldung Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf ) vom Reisenden verbindlich angeboten wird, kommt mit der Annahme durch Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) zustande.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann vom Reisenden selber oder von dem von ihm beauftragten Reisebüro durchgeführt werden.
An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf), jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gebunden. (Diese Zeit kann im Ausnahmefall benötigt werden, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen.) Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) an den Reisenden oder an das Reisebüro zustande, bei dem der Reisende gebucht hat. Das Reisebüro ist von dem Reisenden mit der Anmeldung bevollmächtigt, die Reisebestätigung von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) entgegenzunehmen. Durch die Buchungsbestätigung nimmt  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) das selbstständige Vertragsangebot jedes einzelnen in der Buchungsbestätigung bezeichneten Reiseteilnehmer an.
Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reisenden ab, so entspricht dies einem neuen Angebot von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf), an welches sich  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) für die Dauer von 10 Tagen gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindefrist  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) die Annahme erklärt. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zu Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwertet.

2.) Inhalt des Reisevetrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung der Reisenden und der Buchungsbestätigung durch Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf). Einbezogen in den Reisevertrag -und damit verbindlich- sind diese Reisebedingungen, die wichtigen allgemeinen Hinweise vor den Reisebedingungen, sowie die Leistungsbeschreibung, Preise und sonstige Erläuterungen zu den Reisen im einzelnen und allgemeinen im  für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisekatalog soweit nicht in der Anmeldung und Reisebestätigung ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf). Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich geschlossen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekatalogs, einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherung zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.


3.) Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 200- 400 € zu leisten, maximal jedoch 10% des Reisepreises, falls dies in der Reisebeschreibung bzw. Reisebestätigung nicht anders gefordert ist.
Die Restzahlung muss in jedem Fall ohne weitere Aufforderung 3 Wochen vor Reiseantritt bei  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) eingegangen sein, woraufhin die Reisepapiere erstellt werden un dem Reisenden bzw. dem Reisebüro, in dem die Reise angemeldet wurde, unverzüglich zugesandt werden.   Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung nicht selten 10 Tage dauert. Wir bitten um Verständnis, dass ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Antritt der Reise besteht. Bei der Nichteinhaltung des Zahlungsziels kann Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) vom Vertrag zurücktreten und die in diesen Reisebedingungen aufgeführten „Stornogebühren bei Rücktritt durch den Kunden“ geltend machen. Bitte benachrichtigen Sie Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) umgehend, wenn Sie bzw. Ihr Reisebüro trotz fristgerechter Bezahlung Ihre Reisedokumente nicht 7 Tage vor Reisenantritt erhalten haben. Wenn Sie Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nicht benachrichtigen und diese Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, muss dies als kostenpflichtiger Rücktritt seitens des Reisenden behandelt werden.

4.)Leistungs- und Preisänderung
Änderungen einzelner Leistungen von dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) ist verpflichtet, die Kunden über nicht lediglich ge-ringfügige Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenfalls wird  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) ihnen einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) behält sich vor, den Reisepreis aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Devisen und Kursschwankungen,  Änderungen der Treibstoffkosten, Abgaben, Steuern, Gebühren, Tarife und ähnliches) nachträglich in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als zwei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, so wird der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Sollten Preiserhöhungen aufgrund der oben genannten Fälle innerhalb des Zeitraumes von 4 Monaten vor Reiseantritt zulässig sein, behält sich  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) vor, dies aus schwerwiegenden Gründen zu tun. Auch dann wird der Kunde ausreichend vor Reiseantritt informiert.

5.)Vertragspflichten von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf)
Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter der Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit, sofern Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist.

6.) Haftung bzw. Beschränkung der Haftung von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf)
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch aus Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen. Kommt Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) insoweit ausschließlich nach Bestimmungen der
internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Wahrschau, Den Haag, und Guadalajara neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft).  Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigung von Gepäck.
Die Haftung von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf)für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.


7.) Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Ist  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistung selbst. Dies gilt insbesondere auch für die im Katalog als Möglichkeit oder Gelegenheit beschriebenen Ausflüge, die von anderen Leistungs-trägern durchgeführt werden.
Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gegenüber. Sie stellen keine Zusicherung von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gegenüber dem Reisenden dar.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungs-ausweis ausgestellt, so erbringt Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) insoweit Fremdleistung, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.


8.) Gewährleistung

Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


Kündigung des Vertrages:
Wird eine reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag –in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
Schadenersatz:
Sofern   Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
9.)Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird   Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen.
Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) ist berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt berechnet. Sie sind selbstverständlich berechtigt, gegenüber  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nachzuweisen, dass ein Schaden noch nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger  ist, als die von   uns   berechnete  Pauschale.
Es werden folgende Stornosätze berechnet:
bis inkl. 22 Tag       vor Reisebeginn 25%
ab 21 Tag bis inkl. 15 Tag       vor Reisebeginn 40%
ab 14 Tag bis inkl.   8 Tag       vor Reisebeginn 60%
ab   7 Tag                                 vor Reisebeginn 80%
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Insgesamt aber kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen(gilt für alle Reisenden).
Umbuchungen:
Unbuchungen von Reiseterminen, Reiseziel, Unterkunft, oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen und Stornokosten und nachfolgender  Neuanmeldung  möglich,  soweit  verfügbar.
Ersatzperson:
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

10.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) zu vertretenen Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung.  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungs-trägern tatsächlich an  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) zurückerstattet worden sind. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11.) Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen (Reisemängel)  mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung, sofern eine solche eingesetzt ist, zur Kenntnis zu bringen. Bei Individualprogrammen ohne Reiseleitung müssen Beanstandungen der zuständigen Vertretung von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) vor Ort zur Kenntnis gebracht werden, deren Anschrift mit den jeweiligen Reiseunterlagen mitgeteilt wird. Falls das nicht möglich sein sollte, muss Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) an dessen Sitz benachrichtigt werden. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Bemängelung des Reisenden unverschuldet unterbleibt. 
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

12.) Rücktritt und Kündigung durch  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf)
Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl:
Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) kann bis zum 14. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über die Nichtdurch-führbarkeit der Reise zu unterrichten. Selbstverständlich erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis ebenso unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.
Bei Gründen die im Verhalten des Reiseteilnehmer liegen:
Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer   Abmahnung  des   Reiseveranstalters -auch durch die Reiseleitung - nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihn von den Leistungsträgern zurückerstatteten Beträge, nach Eingang dieser.
Unzumutbarkeit der Durchführung für Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf):
Bis vier Wochen vor Reiseantritt kann Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) deshalb unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise für Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Der Reisende muss unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für eine Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt werden Der eingezahlte Reisepreis wird selbstverständlich zurückerstattet.

13.)Aufhebung des Vertrages wegen außer-gewöhnlicher Umstände
Wird die Reise aufgrund einer beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt(z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

14.) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Angaben in unserem Katalog beziehen sich nur auf Bürger  der   Bundesrepublik   Deutschland   und    entsprechen dem Stand vom 15.7.92. Sofern es Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) möglich ist, wird der Kunde über mögliche Änderungen informiert. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen dieser Bestimmungen jederzeit erfolgen können. Dem Reiseteilnehmer wird deshalb dringend empfohlen sich selbstständig und in ausreichendem Zeitabstand vor Reiseantritt über die Bestimmungen bei den ent-sprechenden Ämtern bzw. diplomatischen Vertretungen selbst zu informieren. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände (Doppelstaatsbürgerschaft,  Staaten-losigkeit, Einreiseverbote, frühere Eintragungen im Pass etc.) können bei unseren Angaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind. Für nicht deutsche Staatsbürger gibt das zu-ständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

15.)Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende, Abtretungsverbot und Verjährung
Geltendmachung:
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) erbrachten bzw. völlig oder teilweise nicht erbrachten Leistungen stehen, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die einzelnen Beanstandungen müssen so detailliert sein, dass sie für  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nach-prüfbar sind. Diese Frist wird auch vereinbart für die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen des Reiseteilnehmers aufgrund Kündigung des Reisevertrags wegen Mangels oder bei höherer Gewalt.  Reiseleitungen bzw. Vertretungen von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) im Urlaubsgebiet und das vermittelnde Reisebüro sind nicht bevollmächtigt oder befugt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderungen des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) anzuerkennen.

Die Abtretung:
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus dem Vertragsverhältnis mit Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) an Dritte, auch an den Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen

Verjährung:
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf), gleich aus welchem Grund, jedoch mit der Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich festgelegten Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Reisende Ansprüche gegenüber Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung der Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

16.) Gültigkeit der Katalog-/ Prospektangaben
Druckfehler können sich überall einschleichen. Für Druckfehler -in welchem Zusammenhang auch immer-
und deren Folgen für den Reisenden bzw.  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) haftet  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nicht. Änderungen bleiben vorbehalten.

17.)Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetztes §§ 651a ff BGB, soweit Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Veranstalter ist.

18.)Gerichtsstand
Der Reisende kann Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden Maßgebend, Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von  Special-event-tickets (Hans-Jürgen Rudolf) maßgebend.

19.)Achtung
Tickets werden nur im Ausnahmefall zurückgenommen und dann auch nur zum nominellen Wert erstattet.


Special-event-tickets
Inh.Hans-Jürgen „Olly“ Rudolf
Meckenheimerallee 72
53115 Bonn
Tel: 0228/352415
Handy: 01722022647

Bankverbindung
Postbank BLZ 370 100 50
Ktnr: 969815509
Steuernr. 205/5251/2107

Posted by June 22nd, 2017